RV Gallopica

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Die fleissigen Helfer und ihre Pferde

Die Pferde und das Equipment sind in Privatbesitz unserer Unterstützer und kein Eigentum des Vereins. Dadurch haben Kindern ohne eigenes Pferd die Chance, auch an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Wir erwarten daher grösstes Respekt und Sorgfalt im Umgang mit Ross & Equipment! Wir bedanken uns an dieser Stelle auch an alle fleissigen engagierten Helferinnen und Helfer. Euer Engagement macht vieles erst möglich!

Kingston

Der sanfte Riese.
Rasse: Irisches Sportpferd

Lord Loxley

Der schöne Prinz Charming.
Rasse: Schweizer Warmblut


Lucky

Der Verlässliche.
Rasse: Freiberger

Aramis

Der Hafi mit dem goldenen Herzen.
Rasse: Haflinger

Quotinio

Der junge Fleissige.
Rasse: Freiberger

Amazone

Frauenpower.
Rasse: Freiberger

Haftungsthemen & Versicherung

Eltern haften für ihre Kinder.
Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Pferdes. Ausserhalb unserer Kurse und Veranstaltungen ist der unbefugte Zutritt zu den Privat-Anlagen und zu den Pensions-Pferden strengstens untersagt. Eltern haften für ihre Kinder und werden nicht aus der Aufsichtspflicht entlassen. 

Der Umgang mit Pferden birgt trotz aller Vorsicht Risiken.
Bei Teilnahme an den Vereins-Veranstaltungen bestätigt der Teilnehmer / die Erziehungsberechtigten, dass der Umgang zu Pferd/Reiten auf eigene Gefahr stattfindet und der Verein, die Helfer und die Pferdehalter für Schäden aus Unfall und beim Reiten und beim Umgang mit den Pferden (Personen- und Sachschäden) in keiner Weise aufkommen. Zudem bestätigt der Teilnehmer/ die Erziehungsberechtigten, dass diese/oder ihre Kinder im Rahmen einer Privathaftpflicht Versicherungsschutz geniessen und zusätzlich über eine entsprechend gültige Unfall- bzw. Krankenversicherung besitzt, welche Reitsport/den Umgang mit Pferden miteinschliesst.

Jede persönliche Haftung durch den Vorstand, Helfer und Halter der Pferde ist ausgeschlossen.
Dieser Haftungssausschluss umfasst alle, d.h. auch solche Ansprüche, die sonst ggfls. auf eine Unfallversicherung oder einen anderen Sozialversicherungsträger oder anderen Versicherungsträger übergehen. Für die Verpflichtung des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen.